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Zusatzleistungen für Privatpatienten: 2025
10,00 EUR Aufschlag auf den mit den Landesverbänden vereinbarten Tagessatz pro Tag/Person.
Eine gesonderte Aufstellung hierzu erhalten Sie nach Vertragsabschluss mit den Kostenträger.
Informieren Sie stattdessen über die Höhe der aktuellen Preise mit dem Hinweis, dass eine Erhöhung für das Folgejahr zu erwarten ist, eine genaue Bezifferung ist bedauerlicherweise nicht möglich.
Gebühren Servicepauschale:
Künftig werden klinikübergreifend Parkgebühren als auch eine Servicepauschale pauschal für 3 Wochen in Höhe von jeweils 30,00 EUR pro hauptversicherte Person, ergo je Bewilligung, erhoben.
Folgenden Text werden wir für die Servicepauschale auf unseren Webseiten veröffentlichen:
Im Verlauf Ihrer Maßnahme bietet Ihnen die Klinik ein attraktives Leistungsspektrum an, das durch den mit den Krankenkassen vereinbarten Pflegesatz als Sachleistung nicht abgedeckt ist.
Die Kosten für die folgenden Zusatzleistungen betragen einmalig 30,00 € pro hauptversicherte Person/je Bewilligung für:
Da es sich bei der Pauschale NICHT um eine Wahlleistung handelt, wird der Betrag in Höhe von 30,00 € erhoben. Wenn Sie von der Zahlung der gesetzlichen Eigenanteile befreit sind, und eine gültige Befreiungskarte haben, beträgt die Pauschale 15,00 € je hauptversicherte Person/je Bewilligung (Mutter/Vater).
Gebühren Parkplatz:
Wird ein Stellplatz auf dem Klinikgelände benötigt, ist eine Reservierung grundsätzlich im Vorfeld erforderlich. Die Kosten werden ebenfalls mit 30,00 EUR erhoben. Einen Auszug aus den Einladungsunterlagen finden Sie nachstehend:
Eingenommen werden beide Gebührenarten von der Rezeption bei Anreise. Wichtiger Hinweis: bei einer vorzeitigen Abreise (Grund egal) wird grundsätzlich keine anteilige Erstattung erfolgen.
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